Noch § 21 Werkvertragsrecht, Teil 1, Parteien, Gegenstand und Rechte des Bestellers: Mängelgewährleistung: Grundlagen, System, Beweislast für die Mangelhaftigkeit;
Verschuldensunabhängige Ansprüche (§§ 634 Nr. 1 - 3 BGB): Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung;
Schadensersatzansprüche des Bestellers (§ 634 Nr. 4 BGB); Regress des Werkunternehmers gegen den Materiallieferanten; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 634a BGB);
§ 22 Werkvertragsrecht, Teil 2: Rechte des Werkunternehmers, Gefahrtragung, Vergütungsansprüche, Abnahme, Verantwortlichkeit des Bestellers